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Heimatverein Senden e.V.

Name und Wappen
der Gemeinde Senden

Der Name Senden

Woher kommt nun der Name Senden? Wie es ein Geschichtsschreiber wissen will, kommt die Bezeichnung Senden von „Haus in der weiten Heide“. Die Heimatforscher Tibus (ein früherer Domkapitular in Münster) sowie Kuhmann in seiner „Gründungsgeschichte“ sind jedoch der Ansicht, dass der Name von Synodus (Send) kommt, da an dem ersten Freistuhl, der Freigrafschaft Senden in der Bauerschaft Oldensenden, der Freigraf sub regio banno Recht sprach. Hier hatten schon im frühen Mittelalter große Gerichtsverhandlungen stattgefunden. Der Send in Münster ist noch heute geblieben als Erinnerung an die früheren Gerichtstage als besonderes Volksfest (Sendschwert).

Im ersten Werdener Heberegister (900) wird der Ort als Sindinaon erwähnt. Im Jahre 980 schenkt der Bischof von Münster Dodo dem Kloster Werden einen Zehnten zu Sindinon (Senden). 1137 schenkt der Bischof Wernher zu Münster dem Kloster Überwasser einen Zehnten von acht Denaren aus einem Hofe, auf dem Kolon (wohl Mönking) saß (in Sindenin). Später wurde der Name auch als Sendene oder Senden geschrieben.

Wie bei Lüdinghausen bildete sich die jetzige geschlossene Dorfgemeinschaft aus einer früheren Bauerschaft, die aus dem eigentlichen Kern, der Dorfbauerschaft, und einem Teil von Holtrup, dem früheren Oldensenden, entstand. Der Name Senden wurde aus den alten Bezeichnungen übernommen. Hier entstand auf dem bischöflichen Haupthofe um 1050 die erste Kapelle oder Kirche. Vorher gehörten die Sendener Bauerschaften zum Teil nach Lüdinghausen, Nottuln oder Münster. Um die Kirche bildete sich dann die heutige Dorfgemeinschaft. Im Jahre 1492 hatte die Gemeinde etwa 850 Einwohner ohne Bauerschaften. Um 1800 zählte man 2042 Einwohner und 331 Häuser, von denen im Dorfe 47 schatzungspflichtig (abgabepflichtig) waren.

Im Norden der Gemeinde liegen große Wald-, Moor- und Heidedistrikte, die zu einem großen Teil in fruchtbares Acker- und Weideland umgewandelt wurden. So finden wir in alten Urkunden noch die Bezeichnung Ventruper Heide, Bollen Moor, Huxburg, Mönkingheide, Bredenbecker Heide, Schöllingheide usw. Größere Höfe mit über 300 Morgen und Eigenjagdbezirk finden wir recht zahlreich; So Freiherr v. Droste zu Senden, Schulze Schölling, Averfeld, Schulze-Mönking, Erkenbölling, Gut Bredenbeck, Schulze Höping. Eine größere Grundstücksfläche vom Haus Ruhr (von und zur Mühlen) liegt in Senden. Auch der Fiskus hat in Senden größeren Besitz, der wohl aus der Zeit der Säkularisation stammt.

Das Wappen der Gemeinde Senden
von Helmut Müller

Wappen Senden

Wappen von Senden

Bis 1926 ist es allein den Städten vorbehalten gewesen, Wappen zu führen und zu beantragen. Ein Erlass des Ministers des Innern in Berlin hob damals diese Beschränkung auf und trug dem Wunsch von Kreisen, Ämtern und Landgemeinden Rechnung, ihrerseits Wappen beantragen und führen zu dürfen. Sogleich setzte eine Welle von Beantragungen und Neuverleihungen ein, die sich allerdings zwischen 1935, der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung, und 1943 am stärksten auswirkte. In der Zeit von 1932 bis 1940 wurden in Westfalen über 260 Wappen neugeschaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam das Verleihen kommunaler Wappen erst langsam wieder in Gang, aber dann erfuhren die Neuverleihungen in den fünfziger Jahren einen enormen Aufschwung. Bis Ende 1965 war der Bestand an kommunalen Wappen in den beiden Regierungsbezirken Arnsberg und Münster auf etwa 650 angewachsen. Davon bezogen sich 480 auf Gemeinden, der Rest verteilte sich auf Kreise und Ämter. Das bedeutete, dass von den etwa 1350 Gemeinden 35% Wappen führten. Ab 1966 bis 1972, der Zeit der ersten Gebietsreformen, wurden rund 135 neue Genehmigungsverfahren durchgeführt. Zu den Antragstellern rechnete auch die Gemeinde Senden.

Das Führen von Wappen, Dienstsiegeln und Flaggen ist in der letztgültigen Gemeindeordnung verankert. Hier heißt es: l. Die Gemeinden führen Dienstsiegel. 2. Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen. 3. Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.1

Bis 1969 war ein Genehmigungsverfahren dem Innenminister des Landes vorbehalten, seitdem sind die regional zuständigen Regierungspräsidenten mit dieser Aufgabe betraut und die Staatsarchive gutachtende Stellen in allen Fragen der Gestaltung.

Die Gemeinde Senden richtete am 5. März 1965 an das Staatsarchiv in Münster die Bitte, ihr Vorschläge zu einem einzuführenden Wappen zu unterbreiten.2 Dem Staatsarchiv schwebte „in erster Linie eine Bezugnahme auf das Haus Senden“ und dessen Besitzer, die von Senden genannt Benekamp, vor. Diese Familie führte als Wappen auf weißem Schildgrund einen schrägen roten Turnierkragen mit vier Lätzen. Die Farben sollten zugleich, wenn auch in umgekehrter Abfolge, auf die Familie von Droste anspielen, die seit über fünfhundert Jahren auf Senden sitzt. Der Hauptausschuss der Gemeinde stimmte dem Vorschlag eines „historischen Wappens“ zu, gab jedoch zu bedenken, ob nicht auch ein Wappen mit Eiche oder Linde und zusätzlichem Turnierkragen in Frage kommen könne.

Das Staatsarchiv hatte dem nichts entgegenzusetzen, denn Senden konnte als alter Gerichtsplatz gelten, wie sich unschwer aus Urkunden nachweisen ließ. Insofern schlug das Staatsarchiv vor, in den Wappenschild eine Linde zu setzen, die mit einem Turnierkragen belegt sein sollte. Als Farben waren für den Schildgrund Weiß, für die Linde Grün und für den Turnierkragen Schwarz oder Rot vorgesehen. Da man sich schon vorab für die Farben Weiß und Rot als den angestammten Farben der in Senden ansässigen Adelsfamilien entschieden hatte, wurden diese neben der neuen Farbe Grün für das neu zu schaffende Wappen ausgewählt. Der Rat der Gemeinde stimmte dem mit Schreiben vom 7. März 1966 zu und sandte dem Staatsarchiv neben dem Entwurf eines Wappens auch Entwürfe von Dienstsiegel und Flagge zu. Alle drei Entwürfe wurden nicht beanstandet und konnten so das Genehmigungsverfahren beim Innenminister durchlaufen.

Dieser genehmigte die Entwürfe mit einer Urkunde vom 3. Oktober 1966. Nach der Urkunde bildet der Wappenschild in Weiß (entsprechend Silber) eine auf dem Schildfuß stehende grüne Linde ab, die mit einem roten durchgehenden, schrägen, vierlätzigen Turnierkragen belegt ist. Die Linde sollte den alten Gerichtsplatz Senden versinnbildlichen. Mit diesem Symbol griff man auf ein Bildsiegel des Sendener Frei- und Gografen Lubert Meier von 1652 zurück.3 Gerichtsplätze mit Freistühlen lassen sich 1334 und 1359 in Altensenden auf der Königsstraße und seit 1337 beim Hof Schulte Ostendorf in der Dorfbauernschaft nachweisen.4 Der Turnierkragen stammt aus dem Siegelbild der Herren von Senden genannt Benekamp. Die Anzahl der Lätze ist auf den Siegelbildern allerdings nicht festgelegt, sondern schwankt zwischen dreien und fünfen.5 Das mit gleichem Datum genehmigte Banner ist im Verhältnis 1:3:1 von Weiß, Rot und Weiß längsgestreift und zeigt das Gemeindewappen in der oberen Hälfte des Mittelstreifens.

Wappen, Banner und Dienstsiegel wurden nach der erneuten Gebietsreform mit Urkunde vom 15. September 1975 der neuen Gemeinde Senden mit ihren Ortsteilen Bösensell, Ottmarsbocholt, Senden und Venne unverändert verliehen.6 Dies konnte ohne Schwierigkeiten geschehen, da die Ortsteile bis dahin keine eigenen Wappen geführt hatten, die bei einer Neuschaffung vielleicht hätten berücksichtigt werden müssen. Lediglich Bösensell hatte 1962 über die Amtsverwaltung Roxel Entwürfe eingereicht, jedoch 1963 das Vorhaben ohne nähere Begründung wieder eingestellt.

Anmerkungen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand 14.7.1994), hg. von der Landeszcntrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 1994, 1. Teil S 14.

Dieses wie die folgenden Zitate sind der Dienstregistratur des Staatsarchivs Münster entnommen.

Staatsarchiv Münster, Fürstentum Münster Landesarchiv Akten 388 Nr. 70. Die Art des Baumes ist auf dem Siegelbild nicht erkennbar.

Theodor Lindner, Die Verne. Münster/Paderborn 1888 S. 29.

Staatsarchiv Münster, Landsberg-Gemcn Urk. 108, Landsberg-Velen, Urk. 112, Landsberg-Barnsfeld Urk. 2, Landsbcrg-Botzlar Urk. 17, Stift Nottuln Urk. 81.

Farbige Abbildungen in: Klemens Stadier, Deutsche Wappen, Band 7: Die Gemeindewappen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bremen, 1972 S. 88. – Wappen im Kreis Coesfeld, hg. vom Oberkreisdirektor des Kreises Coesfeld, Kultur- und Presseamt. Coesfeld, ohne Datum. – Frese, Werner und Wermert, Christian (Red.): Senden. Eine Geschichte der Gemeinde Senden mit Bösenscll, Ottmarsbocholt, Venne. Senden 1992. S. 303.

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